Rechtsprechung
VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 174/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 29 Abs 8 JagdG SH vom 24.06.2016
Gestattung der Jagdausübung innerhalb eines Jagdgatters bei Streit über die Verpflichtung zur Auflösung des Jagdgatters - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
Auszug aus VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 174/16
Am 11.07.2016 stellte der Antragsteller den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und erhob am 11.07.2016 eine weitere Klage unter dem Aktenzeichen 7 A 228/16 mit dem Hauptantrag auf Feststellung, dass es zulässig ist, im Forstort "...", d.h. konkret innerhalb des dortigen Jagdgatters, die Jagd auszuüben und/oder ausüben zu lassen.Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift, die Bejagung in den Fällen des Geltungsbereichs des Verbots nach § 29 Abs. 5 Nr. 5 LJagdG n.F. zu regeln, ist seine Anwendung im Wege des "Erst-Recht-Schlusses" hier aber im öffentlichen Interesse für den Zeitraum bis zur endgültigen Beendigung der zwischen den hiesigen Beteiligten anhängigen Verfahren 7 A 3/16 und 7 A 228/16 möglich und geboten.
- OVG Saarland, 04.08.2016 - 1 A 150/15
Zur Anerkennung einer weiteren Dienstunfallfolge (reaktive Depression) eines …
Auszug aus VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 174/16
Im Hinblick auf die weitere Waldsperrung ist ein Klagverfahren unter dem Az. 1 A 150/15 beim Gericht anhängig. - OVG Niedersachsen, 30.07.1991 - 4 M 116/91
Auszug aus VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 174/16
Würde danach der Erlass einer Regelungsanordnung die Hauptsache vorwegnehmen, setzt der ausnahmsweise Erlass der einstweiligen Anordnung im Regelfall auch voraus, dass eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.07.1991 - 4 M 116/91 in SchlHAnz 1991, 221 f.).
- VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16 Das Eilverfahren 7 B 174/16, 4 MB 43/16 blieb erfolglos.
Zur Begründung bezieht sich der Beklagte auf die Ausführungen des Gerichts in den Eilverfahren (7 B 174/16, 4 MB 43/16).
§ 29 Abs. 8 LJagdG kann analog zwar auf Fälle angewandt werden, in denen - wie hier - die Pflicht zur Auflösung des Jagdgatters zwischen den Beteiligten streitig ist, um Überpopulationen zu vermeiden, solange nicht rechtskräftig über die Beseitigungsanordnung der Jagdgatter entschieden worden ist (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 01.09.2016, 7 B 174/16; im Ergebnis bestätigt durch das OVG Schleswig, Beschluss vom 11.01.2017 - 4 MB 43/16 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2019 - 4 LB 11/18
Unzulässigkeit einer Berufung trotz ihrer Zulassung durch den Senat; Gestattung …
Dieser Antrag hatte keinen Erfolg (VG Schleswig, Beschluss vom 1. September 2016 - 7 B 174/16 - Senat, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 4 MB 43/16 -). - VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 176/16
Gestattung der Jagdausübung innerhalb eines Jagdgatters bei Streit über die …
EUR bis ... EUR bezogen auf den Forstort "..." und den benachbarten Forstort "..." (7 B 174/16).